Hausordnung

Herzlich willkommen im Jugendbegegnungszentrum Heldrungen! Wir wünschen Ihnen, dass Sie sich hier wohlfühlen. Wo Menschen zusammenleben, geht es mit einem Grundgerüst an Ordnungen besser. Die folgenden Punkte sollen so etwas für unser Haus darstellen. Damit wissen Sie, woran Sie sind, und können sich schon im Vorfeld darauf einstellen. Wer diese Ordnung nicht anerkennt, kann nicht Gast unseres Hauses sein.

  1. Jede Gruppe benennt oder hat einen Leiter/eine Leiterin, der/die volljährig sein muss. Dieser/Diese ist Herrn Gerhard Rönnecke bzw. einer von ihm beauftragten Person gegenüber für die Nutzung des Hauses und die Bezahlung der Kosten verantwortlich. Er/Sie ist gebeten, eventuelle Schäden zu melden.
  2. Um die Nachbarn nicht zu belästigen, bitten wir, von 13:00 bis 15:00 Uhr und ab 22:00 Uhr drinnen und draußen Zimmerlautstärke einzuhalten! Für das Verhalten der Gruppe oder einzelner Teilnehmer im Haus, auf dem Grundstück und im Ort ist der/die Leiter/in verantwortlich.
  3. Ist die Gruppe außerhalb des Grundstücks, ist das Haus abzuschließen.
  4. Im ganzen Haus ist das Rauchen verboten. In der oberen Etage ist das Anzünden von Kerzen und jegliches offenes Licht nicht erlaubt.
  5. Es ist Bettwäsche zu benutzen. Ausleihe ist gegen Gebühr möglich.
  6. Hausschuhe sind mitzubringen und in der oberen Etage zu benutzen.
  7. Soweit der vordere Gemeindesaal von der Gemeinde genutzt wird, während Gäste im Haus sind, werden die Gäste gebeten, in Absprache mit den Verantwortlichen der Gemeinde zu handeln.
  8. Das Haus ist während des Aufenthaltes in hygienisch unbedenklichen Zustand zu erhalten. Am Schluss hat eine Endreinigung durch den Nutzer zu erfolgen; gegen Zahlung einer Gebühr wird sie vom Jugendbegegnungszentrum durchgeführt.

(Stand: 21.03.2022)